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Übersicht
Fakten - top
Amtssprache Polnisch
Hauptstadt Warschau (Warszawa)
Fläche 312.685 km²
Einwohnerzahl 38.557.984 (Stand: Juli 2005)
Bevölkerungsdichte 123,3 Einwohner pro km²
Nationalhymne Mazurek Dabrowskiego
Kfz-Kennzeichen PL
Internet-TLD .pl
Vorwahl +48
Botschaft der Republik Polen, Lassenstr. 19/21, 14193 Berlin,
Tel. (0 30) 22 31 3-0, Fax (0 30) 22 31 3 - 1 55,
Internet: www.botschaft-polen.de
Hauptstadt Warschau (Warszawa)
Fläche 312.685 km²
Einwohnerzahl 38.557.984 (Stand: Juli 2005)
Bevölkerungsdichte 123,3 Einwohner pro km²
Nationalhymne Mazurek Dabrowskiego
Kfz-Kennzeichen PL
Internet-TLD .pl
Vorwahl +48
Botschaft der Republik Polen, Lassenstr. 19/21, 14193 Berlin,
Tel. (0 30) 22 31 3-0, Fax (0 30) 22 31 3 - 1 55,
Internet: www.botschaft-polen.de
Einkaufen - top
Ein Ladenschlußgesetz gibt es in Polen nicht.Supermärkte in Städten und Touristenzentren haben oft werktags von 6 bis 22 Uhr
und an den Wochenenden bis 13 Uhr geöffnet,manchmal auch länger.
Kaufhäuser öffnen in der Regel werktags von 9 bis 20 Uhr.Souvenirläden sind meist werktags von 9 bis 19 Uhr offen.
Einkaufsmärkte an der Grenze zu Deutschland haben ganzjährig geöffnet; in der Regel beginnt der Verkauf täglich ab 8 Uhr.
Märkte mit frischem Obst und Gemüse beginnen in den Großstädten oft schon um 6 Uhr früh und werden vor Mittag bereits abgebaut.
und an den Wochenenden bis 13 Uhr geöffnet,manchmal auch länger.
Kaufhäuser öffnen in der Regel werktags von 9 bis 20 Uhr.Souvenirläden sind meist werktags von 9 bis 19 Uhr offen.
Einkaufsmärkte an der Grenze zu Deutschland haben ganzjährig geöffnet; in der Regel beginnt der Verkauf täglich ab 8 Uhr.
Märkte mit frischem Obst und Gemüse beginnen in den Großstädten oft schon um 6 Uhr früh und werden vor Mittag bereits abgebaut.
Feiertage - top
In Polen gibt es 2005 folgende nationale Feiertage:
01. Januar Neujahr
27./28. März (Ostern)
01. Mai (Tag der Arbeit)
03. Mai (Tag der Verfassung)
26. Mai (Fronleichnam)
15. Aug. (Mariä Himmelfahrt)
01. Nov. (Allerheiligen)
11. Nov. (Unabhängigkeitstag)
25./26. Dez. (Weihnachten)
01. Januar Neujahr
27./28. März (Ostern)
01. Mai (Tag der Arbeit)
03. Mai (Tag der Verfassung)
26. Mai (Fronleichnam)
15. Aug. (Mariä Himmelfahrt)
01. Nov. (Allerheiligen)
11. Nov. (Unabhängigkeitstag)
25./26. Dez. (Weihnachten)
Notruf - top
Die Notrufnummern sind in ganz Polen gleich. Sie sind kostenlos von den öffentlichen Telefonzellen anzuwählen:
Polizei: 997
Feuerwehr: 998
Rettungsdienst: 999
Pannendienst: 981
Polizei: 997
Feuerwehr: 998
Rettungsdienst: 999
Pannendienst: 981
Anmerkung zu Neuwagen - top
Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges innerhalb der EU fällt in dem Mitgliedstaat die Umsatzsteuer an, in dem es angemeldet wird.
Als neu gelten auch Autos, die nicht mehr als 6000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurück liegt. Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erhoben. Hat der Käufer schon im Herkunftsland die Umsatzsteuer entrichtet, kann er sich diese vom Verkäufer zurückerstatten lassen.
Als neu gelten auch Autos, die nicht mehr als 6000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurück liegt. Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erhoben. Hat der Käufer schon im Herkunftsland die Umsatzsteuer entrichtet, kann er sich diese vom Verkäufer zurückerstatten lassen.
Ein- und Ausfuhrbestimmungen - top
Seit dem 1. Mai gehören die neuen Mitgliedsländer zum EU-Binnenmarkt. Innerhalb dessen dürfen Privatpersonen uneingeschränkt Waren aus anderen Mitgliedstaaten einführen. Allerdings gibt es für verbrauchssteuerpflichtige Güter so genannte Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird.
Alkohol
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei darüber hinausgehenden Mengen muss der Reisende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.
Ausnahme Tabak
Bis 2008 ist die Menge beschränkt auf
200 Zigaretten und
400 Zigarillos und
200 Zigarren und
1000 Gramm Rauchtabak.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von umgerechnet EURO 10.000 ohne Formalitäten erlaubt.
Alkohol
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei darüber hinausgehenden Mengen muss der Reisende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.
Ausnahme Tabak
Bis 2008 ist die Menge beschränkt auf
200 Zigaretten und
400 Zigarillos und
200 Zigarren und
1000 Gramm Rauchtabak.
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von umgerechnet EURO 10.000 ohne Formalitäten erlaubt.
weitere Hinweise - top
Es bestehen die folgenden strengen Ausfuhrbestimmungen:
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 09. Mai 1945 hergestellt wurden, ist grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau (Warszawa) möglich.
Die polnischen Zollbestimmungen lassen es nicht zu, daß ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Polen von einem Fahrer geführt wird, der in Polen (ggfs. auch mit zweitem Wohnsitz) gemeldet ist. Bei einer Polizeikontrolle droht sonst wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen Zollvorschriften die Beschlagnahme des Fahrzeuges. Selbst die Ausstellung einer Vollmacht für den Fahrer ist zwecklos.
Der Abschluß eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren (Zoll) für eine Verschrottung in Polen anfallen könnten.
Desweiteren könnten bei einem Diebstahl des Fahrzeuges sehr hohe Gebühren für die nachträgliche Verzollung anfallen.
Die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 09. Mai 1945 hergestellt wurden, ist grundsätzlich verboten und nur mit Genehmigung des Denkmalkonservators der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warschau (Warszawa) möglich.
Die polnischen Zollbestimmungen lassen es nicht zu, daß ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Polen von einem Fahrer geführt wird, der in Polen (ggfs. auch mit zweitem Wohnsitz) gemeldet ist. Bei einer Polizeikontrolle droht sonst wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen Zollvorschriften die Beschlagnahme des Fahrzeuges. Selbst die Ausstellung einer Vollmacht für den Fahrer ist zwecklos.
Der Abschluß eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren (Zoll) für eine Verschrottung in Polen anfallen könnten.
Desweiteren könnten bei einem Diebstahl des Fahrzeuges sehr hohe Gebühren für die nachträgliche Verzollung anfallen.
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